Im Sommer 2024 haben sich zwei Dutzent Unternehmen aus dem Gewerbepark, vorwiegend aus dem Klein- und Mittelstandsgewerbe zusammengeschlossen um miteinander gegen den Bau der EA mit vereinten Kräften vorzugehen.
Wir sind ohne politische Richtung oder parteipolitische Anbindung.
Juli 2024: Verbandversammlung des Zweckverband Gewerbepark
Hier sollte das Grundstück für den Bau der EA von einem Industriegebiet in eine Gewerbegebiet baurechtlich geändert werden.
--> Tagesordnungspunkt wurde vertagt, weil zu viele offene Punkte und Fragen.
März 2025: Verbandversammlung des Zweckverband Gewerbepark
Beschlussfassung mit Abstimmung aller Mitglieder des Zweckverband.
Mehrheitliche Zustimmung zum Beschluss ist erfolgt (Enthaltung Hartheim, Münstertal/ Nein: Heitersheim).
Die Verbandversammlung stimmt dem Betrieb einer EA des Landes im Gewerbepark Breisgau somit zu.
Unsere Fragen:
Warum wurde die Öffentlichkeit von Beginn an nicht in den Planungsprozess einbezogen?
Das Ministerium der Justiz und Migration schreibt selbst: [...] Dem Land Baden Württemberg ist es wichtig, vor Ort eine möglichst hohe Akzeptanz für eine neue Einrichtung zur Erstaufnahme herzustellen.
Deshalb setzt das Land im Planungsprozess von Beginn an auf Transparenz und bezieht die Zivilgesellschaft aktiv ein.
Wie dies konkret ausgestateltet sein soll, wird gemeinsam mit dem jeweiligen Landkreis und den betroffenen Kommunen entwickelt."
(Quelle: https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/erstaufnahme/standortsuche)
Warum wurde dies im Falle der Planung der EA im Gewerbepark Eschbach nicht gemacht?
Falscher Standort:
Fehlende Infrastruktur für die Bewohner
Im Gewerbepark gibt es weder Supermärkte noch soziale Einrichtungen die eine grundlegende Versorgung sicherstellen können.
Gemäß §8 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 19. Dezember 2013 heißt es: [...] Die für die Unterbringung genutzten Liegenschaften sollten aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, den Bewohnerinnen und Bewohnern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. [...]
(Quelle: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-FlüAGBW2014pP8)
Es droht eine soziale Abschottung statt einer frühen Eingliederung in die Gesellschaft.
Das Umfeld ist vergleichbar mit einem Ghetto.
Der Gewerbepark ist ein isolierter Standort ohne soziale Anbindung: denkbar ungeeignet für eine gelingende Integration
EA soll auf einem Grundstück im Industriegebiet gebaut werden, welches aus 3 Flurstücken besteht.
Industriegebiete dienen der Ansiedlung von Industriebetrieben mit der Möglichkeit der Arbeitsauslastung 24/7.
Es werden Arbeitsplätze geschaffen und die wirtschaftliche Entwicklung der Region vorangetrieben.
Vorranging sind aktuell wirtschaftliche und politische Kriterien.
Bedürfnisse der Menschen, die in der EA untergebracht werden, werden zu wenig berücksichtig.
Es fehlt der frühzeitige Zugang zur einer funktionierenden sozialen Infrastruktur um sich im Alltag integrieren zu können. Eine gelebte Wilkommenskultur kann hier nicht stattfinden, der Übergang in Kommunen ist erheblich erschwert.
Im Industriegebiet gilt der zulässige Lärmpegel von bis zu 70 Desibel (tags- und nachtsüber).
Damit liegt die Geräuschkulisse deutlich über den Grenzwerten für Wohngebiete.
Das Verwaltungsgericht hat im Februar 2022 festgestellt, dass Flüchtlinge einer EA einen wohnnutzungsähnlichen Schutzanspruch haben.
Dies kann im Industriegebiet des Gewerbepark nicht gewährleistet werden.
Wer hinter der Bürgerinitiative steckt, sehen Sie hier:
Wenn Sie unsere Bürgerinitiative kostenfrei und rein solidarisch unterstützen möchten, dann melden Sie sich gerne bei uns.
E-Mail:
gewerbepark-breisgau-erhalten@gmx.de
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.