Bürgerinitiative:
Unternehmer, Betriebsinhaber und Bewohner im Gewerbepark kämpfen gegen die Errichtung einer Erstaufnahme (EA) im Gewerbepark Breisgau.
Wir möchten den Gewerbepark in seiner jetzigen Form als Park für das Gewerbe erhalten.
Damit sich dieser weiterhin als attraktiver Wirschaftsstandort weiterentwickeln kann, sind wir gegen den Bau einer EA hier inmitten des Gewerbeparks Breisgau.
Die ländliche Region rund um den Gewerbepark Breisgau ist von kleineren Dörfern und Städten geprägt.
Eine Erstaufnahme mit einer Kapazität von 1.100 Betten kann unsere Region erheblich verändern.
Die Bewohner der EA haben im Gewerbepark keinerlei Infrastruktur, daher werden sie in die Dörfer und Städte gehen, die allerdings mit der zu erwartenden Anzahl an Personen überlastet werden. Dies hat sich bereits 2015 gezeigt als eine Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 600 Personen im Gewerbepark angesiedelt war.
Unsere Dörfer und Städte sind wertvoll für unsere Region und dürfen daher nicht negativ beeinträchtig werden durch die Überlastung.
Schutz der ländlichen
Gemeinden und Städte.
Lebensqualität erhalten.
Die Standortwahl für eine neue Erstaufnahmeinrichtung muss sich auch an den Bedürfnisse der Menschen orientieren.
In Deutschland angekommen benötigen diese frühzeitig Zugang zu einer funktionieren sozialen Infrastruktur um sich in den Alltag integrieren zu können.
Der Gewerbepark ist ein isolierter Standort ohne soziale Anbindung und damit denkbar ungeeignet.
Statt einer frühen Eingliederung droht eine soziale Abschottung. Das Umfeld in dem sie sich widerfinden grenzt sie von Beginn an aus und ist vergleichbar mit einem Ghetto.
Dies steht völlig im Dissens mit dem § 8 des Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 19. Dezember 2013, welches besagt: [...] Die für die Unterbrinung genutzten Liegenschaften sollten aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, den Bewohnerinnen und Bewohnern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Siehe hierzu auch: Landesrecht Badenwürttemberg - Flüchtlingsaufnahmegesetz § 8
Leider ist diese gesetzliche Grundlage mit einem Standort im Gewerbepark nicht erfüllt!
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